Ein Bio-Siegel ist ein Güte- und Prüfsiegel, mit welchem Erzeugnisse aus ökologischem Landbau gekennzeichnet werden.
Die Genehmigung zur Verwendung eines Siegels wird vom Herausgeber reglementiert und ist an die Einhaltung gewisser Standards und Auflagen geknüpft. Die Einhaltung der Kriterien durch die Erzeuger soll durch eine Dokumentationspflicht sowie regelmäßige Entnahme und Untersuchung von Warenproben gewährleistet werden. Überwacht wird die Einhaltung der Bestimmungen für alle Bio-Produkte in der EU durch die jeweils zuständige Öko-Kontrollstelle, bei Verwendung eines Verbandssiegels zusätzlich durch den jeweiligen Anbauverband.
Inhaltsverzeichnis
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Grundlagen
Geschützter Begriff ‚Bio‘
Der Begriff Bio (zu „Biologischer Landwirtschaft“) ist ein durch EU-Recht europaweit geschützter Begriff (aus kontrolliert biologischem Anbau und Öko ebenfalls). Produkte die mit Bio beschrieben werden, müssen ebenfalls den Kriterien des Bio-Siegels entsprechen, das Siegel-Logo selber aber nicht zwingend tragen.[1]
Unterschiede zwischen Bio- und Verbandssiegeln
Das Bio-Siegel kennzeichnet die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen. Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen. (Im Artikel zur ökologischen Landwirtschaft findet sich ein Vergleich der Richtlinien beider Zertifizierungsmethoden.) Die privaten Standards wie Demeter, BioKreis oder Naturland sind in der Tat mit strengeren Anforderungen verbunden. Jedoch liegen jedem Standard als Zertifizierungsgrundlage die Anforderungen der EG Bio-VO zugrunde. Das heißt die Produkte müssen nach der EG Bio-VO zertifiziert sein und zusätzlich die Standards der Verbände erfüllen, um auch ein Verbandszertifikat zu erlangen. Eine Verbandszertifizierung ist ohne eine Bio-Zertifizierung nicht möglich.
Das europäische Bio-Siegel
Im März 2000 nahm die Europäische Kommission ein Logo mit der Aufschrift Ökologischer Landbau– EG-Kontrollsystem nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 an, welches Erzeuger auf freiwilliger Basis verwenden können, wenn Kontrollen ergeben haben, dass ihre Wirtschaftsweise und ihre Erzeugnisse den einschlägigen EU-Vorschriften entsprechen.
In der Verordnung (EWG) Nr. 2092/92 der Europäischen Kommission wird die Verwendung des Gemeinschaftsemblems geregelt. Das ‚EU-Biosiegel‘ wird in allen EU-Amtssprachen und in verschiedenen Versionen herausgegeben; in deutscher Sprache sind die Bezeichnungen Biologische Landwirtschaft und Ökologischer Landbau zulässig.
In vielen Mitgliedsstaaten der EU hat sich das EU-Biosiegel durchgesetzt. In Deutschland wird es bisher wegen des größeren Bekanntheitsgrades des staatlichen deutschen Siegels und der Logos der Anbauverbände relativ wenig verwendet.
Ab Juli 2010 wird EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt. Die Kriterien zur Erlangung des Siegels würden hingegen weiter verwässert, wie Verbraucherschützer kritisieren.[2] Unter anderem hat man sich entschlossen, bis zu 0,9% Beimengung gentechnisch veränderten Materials bei Stichproben zuzulassen.[3] Ein Produkt erhält das europäische Bio-Siegel bereits dann, wenn mindestens 95% der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.[3]
Das europäische Bio-Siegel kann auch hier die privaten Bio-Siegel nicht ersetzen, die allesamt die europäischen Vorgaben als Mindestwert erfüllen müssen– traditionelle Bio-Siegel (Demeter, Naturland etc.) sichern einen hundertprozentigen Ökoanbau. Auf der anderen Seite sind die Kontroll-Richtlinien des europäischen Bio-Siegels identisch mit den bisherigen Bestimmungen, womit Lebensmittel mit Bio-Siegel zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichem Standard gehören. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert– auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.
Deutschland
Das deutsche staatliche Bio-Siegel
Das deutsche staatliche Bio-Siegel ist ein sechseckiges, grün-schwarz-weißes Symbol, mit dem in Deutschland Lebensmittel und andere Produkte gekennzeichnet werden können, die den Kriterien der EG-Öko-Verordnung genügen. Wie alle Gütesiegel soll auch das Bio-Siegel, das im September 2001 im Rahmen der Agrarwende eingeführt wurde, eine Orientierungshilfe für den Verbraucher bieten. Mit zunehmender Marktdurchdringung in Deutschland wächst auch sein Bekanntheitsgrad in den angrenzenden Staaten, vor allem in Frankreich.
Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel
- nicht zur Konservierung ionisierender Strahlung ausgesetzt werden,
- nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
- nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und
- nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
- jedoch bis zu 5% konventionell erzeugte Bestandteile enthalten – das aber nur auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe begrenzt
Weitere Inhalte, aus der EG Öko-VO:
- die Verwendung von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten ist stark (durch Anhang VI a und b) eingegrenzt - Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind ebenso wie Emulgatoren nicht erlaubt
- die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert
- die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten
Es wird gefordert,
- Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) abwechslungsreich zu gestalten,
- Tiere artgerecht zu halten und
- mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern.
Bei biologischen Produkten darf in Ausnahmefällen ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9% verwendet werden, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauer Futter kaufen muss, am Markt kein Futter angeboten wird, das komplett gentechnikfrei ist.[4]
Im Jahr 2004 wurde das 20.000. Produkt mit dem Bio-Siegel ausgezeichnet. Ende September 2007 nutzten 2.431 Unternehmen das Siegel für 41.708 Produkte.[5]
Deutsche Verbandssiegel
Biosiegel der Produktionsverbände kennzeichnen Produkte, die über die Mindeststandards der EU-Öko-Verordnung hinaus den strengeren Bestimmungen des jeweiligen Verbandes genügen.
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Andere Staaten
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Großbritannien: Soil Association
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Siehe auch
- Ökologische Landwirtschaft
- Agrarmarketing
Weblinks
- EU-Portal zum EU-Bio-Siegel
- Offizielle Seite zum deutschen Bio-Siegel
- BUND Informationsseite
- Bio-Labels in der Schweiz im Vergleich
Quellen
- ↑ Öko-Siegel Teil 2: Das EU-Bio-Siegel – pragmatische Europa-Lösung. Stand Februar 2009.
- ↑ http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgidoc=akt-120607-bio Öko-Test: „EU-Agrarminister einigen sich auf neues Bio-Siegel“ (Link nicht mehr abrufbar)
- ↑ a b [1] nano, 3sat, 1. Juli 2010
- ↑ biosiegel.de, Stand: 1. Juni 2009
- ↑ http://www.bio-siegel.de/
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